10.10.2024 Block 1 (17:15-18:00) Belastungsübung
Als Atemschutzgeräteträger:in sind alle Vorgaben der FWDV 7 einzuhalten bzw. zu erfüllen. Zu einer Belastungs- /Atemschutzübung sind nur Feuerwehrangehörige zugelassen, die im Besitz einer gültigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G26.3 sind und keine gesundheitlichen Einschränkungen aufweisen. Gemäß FwDV 7 ist grundsätzlich der/die Atemschutzgeräteträger:in SELBST für sich und für die Einschätzung seines/ihres aktuellen Gesundheitszustandes und damit seiner/ihrer aktuellen Übungstauglichkeit verantwortlich. Atemschutzgeräteträger mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet und von der Übung ausgeschlossen. Ebenso Einsatzkräfte, bei denen Körperschmuck den Dichtsitz und die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann. Zu Ihrer und zu unserer Sicherheit bitten wir Sie, die gesundheitliche Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben zur Belastungsübung mitzubringen. (Zum download bitte zurück auf die erste Seite klicken.) Ggf. vorhandene Infektionsschutzmaßnahmen/Coronaschutzverordnungen sind einzuhalten.
Alle Daten
- Donnerstag, 10. Oktober 2024 17:15 - 18:00
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