16. August. Paderborn.

Rettungsversorgung wird verbessert. Krankenkassen und Bezirksregierung lehnen Paderborner Sonderwünsche jedoch ab.{gallery}news/2014/140816krpb{/gallery}


Paderborn(WV). Das Rettungswesen in der Stadt Paderborn wird weiter verbessert. Der neue Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises wurde von der Bezirksregierung bestätig, wonach Kreis und Stadt Paderborn zur besseren Notfallversorgung Träger einer Rettungswache werden.

Geplant sind zwei zusätzliche Rettungswagen (RTW) in den Tages- und Abendstunden, ein Reserve-RTW sowie ein zusätzlicher Krankentransportwagen (KTW) für das Stadtgebiet. Die Krankenkassen als Kostenträger haben sich bereit erklärt, diese zusätzlichen Leistungen zu finanzieren, weil auch ein unabhängiges Gutachter sie befürwortet. Durch die Etablierung eines zusätzlichen Rettungswagens in Delbrück (von 8 bis 20 Uhr) sowie in Schlangen (7 bis 22 Uhr) auf der Grenze zu Bad Lippspringe können des Weiteren die Einsätze der Paderborner Rettungswache über die Stadtgrenzen hinaus künftig reduziert werden, so dass im Stadtgebiet noch mehr Kapazitäten für die Paderborner Bürger im Notfall zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus hatte die Stadt Paderborn in ihrer Stellungnahme weitere Wünsche vorgetragen und zudem die Qualität und Methodik des Gutachtens hinterfragt, auf dem die Planungen des Kreises basieren. Knackpunkt war zuletzt vor allem die so genannte Spitzenabdeckung.

Hier sollte aus Sicht der Stadt Paderborn die uneingeschränkte Möglichkeit festgeschrieben werden, vorhandene Reservefahrzeuge mit Brandschutzpersonal besetzen und einsatzbereit melden zu dürfen, wenn alle anderen Rettungswagen unterwegs seien. Der zwischen Landrat Manfred Müller und Paderborns damaligen Bürgermeister Heinz Paus ausgehandelte Kompromiss, diesen Punkt bis zur nächsten Fortschreibung »erst einmal ruhen zu lassen«, fand nicht die Unterstützung der Krankenkassen. Nach dem Gesetz ist in solchen Fällen der Nichteinigung die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde am Zug.

Diese bestätigte jetzt das »Nein« der Krankenkassen mit Verweis auf die bestehende Rechtslage: Eine regelmäßige Besetzung zusätzlicher RTW mit Brandschutzpersonal zur Spitzenabdeckung sei nicht zulässig. Dies führe zudem zu einer Schwächung des Brandschutzes. Außerdem würde Brandschutzpersonal dann indirekt über den Rettungsdienst mitfinanziert. Auch müsse die Mitversorgung der Paderborner Randbereiche durch benachbarte Rettungswachen in eine Bedarfsberechnung selbstverständlich einbezogen werden.

Eine Planung, die den Versorgungsbereich der Stadt Paderborn autark definiere, würde an tatsächlich vorhandenen zusätzlichen Ressourcen vorbeiplanen und wäre nicht wirtschaftlich, so die Bezirksregierung.

Das Gutachten entspreche den erforderlichen Maßstäben, gehe von den richtigen Prämissen aus, sei plausibel und als Grundlage für den Rettungsdienstbedarfsplan geeignet, so die Bezirksregierung. Die Festsetzungen der Bezirksregierung sind endgültig und geben keinen Spielraum für weitere Verhandlungen.

Stadt und Kreis Paderborn werden Träger einer Rettungswache, damit verdichtet sich die Versorgung im Stadtgebiet. Abgelehnt hat die Bezirksregierung jedoch den Paderborner Wunsch, Reserve-RTW mit Feuerwehrpersonal zur Spitzenabdeckung zu besetzen.

Bericht: Westfälisches Volksblatt

 

 

Rettungsdienstplan bestätigt

Kreisgremien entscheiden im Herbst
Paderborn. Die Bezirksregierung in Detmold hat den neuen Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Paderborn und das zugrunde liegende, unabhängige Gutachten bestätigt.
Die Planung sieht Verbesserungen für die Notfallversorgung der Paderborner Bevölkerung vor, die in den vergangenen Wochen zwischen Kreis und Stadt Paderborn als Trägerin von Rettungswachen ausgehandelt worden waren.
Geplant sind zwei zusätzliche Rettungswagen (RTW) in den Tages- und Abendstunden, ein Reserve-RTW sowie ein zusätzlicher
Krankentransportwagen (KTW) für das Stadtgebiet.
Die Krankenkassen als Kostenträger haben sich bereit erklärt, diese zusätzlichen Leistungen zu finanzieren, weil auch der unabhängige Gutachter sie befürwortet. Durch die geplante Stationierung eines zusätzlichen Rettungswagens in Delbrück
(8–20 Uhr) sowie in Schlangen (7–22 Uhr) auf der Grenze zu Bad Lippspringe können die Einsätze der Paderborner Rettungswache über die Stadtgrenzen hinaus reduziert werden, so dass im Stadtgebiet noch mehr Kapazitäten im Notfall zur Verfügung stehen. Heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung.
Knackpunkt zwischen Stadt und Kreis war zuletzt vor allem die so genannte Spitzenabdeckung. Hier sollte aus Sicht der
Stadt die uneingeschränkte Möglichkeit festgeschrieben werden, vorhandene Reservefahrzeuge mit Brandschutzpersonal besetzen und einsatzbereit melden zu dürfen, wenn alle anderen Rettungswagen unterwegs seien. Der ausgehandelteKompromiss, diesen Punkt bis zur nächsten Fortschreibung „erst einmal ruhen zu lassen“, fand nicht die Unterstützung der Krankenkassen.
Nach dem Gesetz ist in solchen Fällen der Nichteinigung die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde am Zug. Diese bestätigte jetzt das „Nein“ der Krankenkassen mit Verweis auf die bestehende Rechtslage: Eine regelmäßige Besetzung zusätzlicher RTW mit Brandschutzpersonal zur Spitzenabdeckung sei nicht zulässig, weil das zu einer Schwächung des Brandschutzes führe. Außerdem würde in einem solchen Fall das Brandschutzpersonal dann indirekt über den Rettungsdienst mitfinanziert.
Über den Rettungsdienstbedarfsplan entscheiden im Herbst die Fachausschüsse und der Kreistag.

Quelle : Neue Westfälische