Jedes Jahr kommt es durch Böller und Raketen an Silvester zu schweren Schäden und Verletzungen.{gallery}news/2015/1412si{/gallery}
Kreis Paderborn: Statistisch gesehen haben Feuerwehr und Rettungsdienst in der Silvesternacht die meisten Einsätze. Problematisch ist vor allem der leichtsinnige und unsachgemäße Umgang mit Knallkörpern. Häufig auch unter Alkoholeinfluss.
Es kann dann schnell zu massiven Verletzungen kommen: Schwere Verbrennungen, Prellungen und Brüche sind keine Seltenheit. Bei illegalen oder selbstgebastelten Feuerwerkskörpern kommt es oft zu noch gravierenderen Verletzungen. Beispielsweise abgerissene oder weggesprengte Gliedmaßen. Auch Schäden an den Augen und am Trommelfell kommen immer wieder vor.
Beim Kauf von Feuerwerkskörpern sollte dringend auf das Prüfsiegel geachtet werden. Maßgebend ist die BAM ID der Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung (BAM), sowie das CE-Zeichen. Zudem sollten Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs bekannt sein und auch die Art des Gegenstandes, die Altersgrenze, sowie die entsprechende Kategorie in Großbuchstaben gekennzeichnet sein. Bei Feuerwerkskörpern der Kategorie II ist ein Sicherheitsabstand von acht Metern ratsam.
Vor der Jahreswende kann man bereits einiges tun, um Schäden zu verhindern: Türen und Fenster der Wohnung sollten geschlossen bleiben, damit sich kein Feuerwerk hinein verirrt. Mülltonnen und gelbe Säcke sollten soweit wie möglich sicher verwahrt werden.
Beim Abbrennen der legalen Feuerwerkskörper sollte immer ausreichend Platz zu Bäumen, Hecken, Oberleitungen, Tankstellen und Dachvorsprüngen gehalten werden.
Zudem ist es ratsam immer einen Feuerlöscher oder einen Eimer Wasser bereitzuhalten. Kommt es dennoch zu einem Unfall oder Brandausbruch wählen Sie sofort die Notrufnummer 112. [In der Silvesternacht werden die Notrufleitungen durch die Mobilfunkbetreiber frei gehalten.] Gehen Sie bei Rettungs- und Löschversuchen kein Risiko ein.
- Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember an Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) verkauft werden. Die Verwendung ist nur am 31. Dezember und 1. Januar gestattet. An allen anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.
- Raketen senkrecht in eine feststehende Falsche stecken. Dann erst die Schutzkappe abziehen und zünden. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf insbesondere Reetdächer oder auf leicht brennbares Material fliegen kann.
- An die Haustiere denken, wenn das Feuerwerk beginnt, schreckhafte Tiere nicht allein lassen, für "Schalldämpfung" (Türen, Fenster und Jalousien schließen) sorgen.
- Vor allem auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen ist Rücksicht zu nehmen. Daher dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenanstalten, Alters-, Kinder- und Erholungsheimen abgeschossen werden.
Bericht: Niklas Schäfers KFV, Foto: Jörn Hannnemann WB