Kreis Paderborn.

Damit der Silvesterböller nicht ins Auge geht. Sicherheitshinweise der Feuerwehren zum Jahreswechsel.{gallery}news/2018/181230s{/gallery}

 

Kreis Paderborn: Zum Jahreswechsel werden die Straßen wieder mit Menschen gefüllt sein, die gern dem Alkohol zusprechen, und zwischendrin werden in ausgelassener Stimmung Böller gezündet, und Raketen zischen in den Nachthimmel.

Auch im Kreis Paderborn hat es in den vergangenen Jahren schwere Unfälle gegeben, bei denen unerschrockene Feuerwerker oder Zuschauer ihr Augenlicht oder gleich mehrere Finger verloren haben. Um diese Gefahren abzuwenden, die jedes Jahr viel Leid und hohe Schäden verursachen, macht es Sinn, ein paar Hinweise des Verbandes der Feuerwehren im Kreis Paderborn zu beachten.

Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selber aus.
Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen. Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben.

Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM-Kennzeichnung.
Das Bundesamt für Materialpru¨fung (BAM) prüft Feuerwerksartikel erteilt nach bestandenem Test eine Prüfnummer, die auf der Verpackung aufgedruckt ist. Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung (so gennannte „Polen-Böller“) ist nicht nur gefährlich sondern auch strafbar. Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Beachten Sie die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur im Freien gezündet werden – und niemals in der Hand. Kanonenschläge und Böller entzünden Sie am besten auf dem Boden. Halten Sie ausreichend Abstand zum abbrennenden Feuerwerk. Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen
Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand, nutzen Sie zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen. Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen, Gebäude, Baäume oder andere Hindernisse gerät.

Sichere Umgebung.
Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht auf Straßen. Hier müssen unter Umständen Rettungswagen oder Feuerwehr dringend vorbei. Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder Personen noch die nähere Umgebung Schäden davon tragen könnten. Entfernen Sie brennbare Gegenstände (Gartenmöbel) aus der unmittelbaren Nähe von Gebäuden und halten Sie Mülltonnen geschlossen. In der Silvesternacht empfiehlt es sich zudem, alle Fenster- und Lüftungsöffnungen zu schließen, damit verirrte Feuetwehrkörper nicht zu Brandstiftern werden.

Stellen Sie Löschmittel bereit.
Beim Abbrennen von Feuerwerk sollten Wasser oder Feuerlöscher in Reichweite stehen.

Wenn es dennoch einmal schief geht.
Sollte es dennoch zu einem Schadensfall kommen, sorgen Sie für eine ausreichende Erstversorgung, kühlen Sie Wunden mit Wasser und decken Sie diese steril ab. Bei Bränden nur Löschversuche unternehmen, bei denen Sie sich nicht selbst gefährden. Schließen Sie, wenn möglich, die Türen zum Brandraum und verlassen mit allen Personen die Wohnung.

Alarmieren Sie die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über den Notruf 112. Gefährden Sie Einsatzkräfte nicht zusätzlich durch Feuerwerkskörper.

Übrigens: Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet werden. Außerhalb des Jahreswechsels muss der Gebrauch angemeldet werden – sonst drohen Bußgelder.

Quelle: KFV Ralph Meyer