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Salzkotten Verlar.

Klage gegen neues Gerätehaus. In Verlar liegt der 950.000 Euro teure Neubau auf Eis.{gallery}news/2019/190614szv{/gallery}

 

Verlar: Eigentlich sollte bereits in diesem Frühjahr Baubeginn sein. Doch das neue Feuerwehrgerätehaus in Verlar kann vorläufig nicht errichtet werden. Gegen die vom Kreis Paderborn erteilte Baugenehmigung ist beim Verwaltungsgericht Minden Klage eingereicht worden.

Einstimmig bei zwei Enthaltungen hatte der Salzkottener Hauptausschuss Ende November 2017 dem Bauvorhaben an der Lippstädter Straße seinen Segen erteilt. Im August 2018 lag der Stadtverwaltung Salzkotten die Baugenehmigung des Kreises Paderborn vor, kurz danach wurde Klage eingereicht. Nach Auskunft der Stadtverwaltung befürchtet der Eigentümer eines benachbarten Grundstückes, dass durch Versiegelung der Fläche sein Gebäude aufgrund von Nässe und Feuchtigkeit Schaden nehmen könnte.

Gegenüber dem Westfälischen Volksblatt bestätigten die Kläger diese Befürchtungen. In den vergangenen Jahren, seitdem die Neubausiedlung auf der gegenüberliegenden Straßenseite entstanden sei, habe man vermehrt Wasser auf den Wiesen festgestellt. »Uns ist auch daran gelegen, dass Verlar ein neues Gerätehaus bekommt, wir möchten dadurch allerdings keine Nachteile haben«, so die Eigentümer. An einer einvernehmlichen Lösung sei man weiterhin interessiert.

Die Stadt Salzkotten steht an der Schwelle zum Mittelzentrum. Will sie auch weiterhin den Feuerschutz im Stadtgebiet auf ehrenamtlicher Basis sicher stellen, muss sie der Bezirksregierung die Einhaltung der Einsatzzeiten sowie die Funktionstüchtigkeit der Gerätehäuser nachweisen.In Verlar ist das nicht der Fall. Zwar ist dort mit rund 40 Aktiven der Löschzug personell gut aufgestellt. Am Gerätehaus hapert es jedoch.

In einer Gefährdungsbeurteilung hat die Unfallkasse des Landes NRW Mängel festgestellt. So wird etwa das neue Einsatzfahrzeug nicht durch die Garagentore passen. Schon jetzt sei der Raum zu eng. Zudem gebe es für die Einsatzkräfte keine Parkplätze. Weiterhin seien die sanitären Einrichtungen nicht mehr zeitgemäß und es gebe keine nach Geschlechtern getrennte Umkleidemöglichkeiten. Am derzeitigen Standort kann nicht erweitert werden. Das gebe das Grundstück nicht her, sagt der Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, Ludwig Bewermeier.

Die Stadt hat sich daher auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück gemacht, ist an der Lippstädter Straße fündig geworden und hat die knapp 5000 Quadratmeter große Fläche erworben. Im Bebauungsplan der 1970er Jahre war der Bereich, der im Überschwemmungsgebiet liegt, für Wohnbebauung vorgesehen. Inzwischen ist der Flächennutzungsplan geändert und eine Nutzung für Feuerwehrzwecke genehmigt worden. Auf etwa 2500 Quadratmetern Nutzfläche sollen für rund 950.000 Euro unter anderem eine Fahrzeughalle, ein Schulungsraum sowie Parkplätze gebaut werden.

Bürgermeister Ulrich Berger und Ludwig Bewermeier sehen den Standort an der Lippstädter Straße aufgrund seiner zentralen Lage im Ort als ideal und Gebäude in der Nachbarschaft nicht als gefährdet an. »Das Oberflächenwasser wird aus dem Gebiet abgeleitet, gelangt in einen Vorfluter und weiter in nördlicher Richtung zur Lippe«, erläutert Bewermeier. Da das Wasser bisher auf der Fläche versickere, verbessere sich die Situation sogar. Weil das Grundstück im Überschwemmungsgebiet liege, müsse eine Ausgleichsfläche von knapp 800 Quadratmetern vorgesehen werden. Dazu werde eine Vertiefung nahe des Geseker Baches angelegt, so dass das Wasser den Standort des neuen Gerätehauses erst gar nicht erreiche. Dazu gebe es ein Gutachten.

»Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Verlar hätten gerne mit ihren Eigenleistungen bereits begonnen. Aber natürlich ist in einem Rechtsstaat auch verankert, dass gegen Baugenehmigungen geklagt werden kann«, so Bürgermeister Ulrich Berger, der einen Baubeginn in diesem Jahr nun für unrealistisch hält. Das Verwaltungsgericht Minden habe noch keinen Termin anberaumt, bestätigte Gerichtssprecherin Dr. Amrei Stocks­meyer. Ludwig Bewermeier ist zudem überzeugt, dass Handwerker kurzfristig nicht zu bekommen seien. Gleichzeitig befürchtet er eine Preissteigerung um bis zu zehn Prozent.Der Feuerschutz werde auch weiterhin über entsprechende Dienstanweisungen zum Unfallschutz vom bisherigen Standort aus aufrecht erhalten. Das könne aber nur eine temporäre Lösung sein, meint Berger.

Quelle: Westfälisches Volksblatt