12. Januar. Delbrück.

Rettungsdienst-Gipfel. Übergangslösung zeichnet sich ab.
Übergangslösung; zeichnet sich ab. Politgremien in der Beratung

Delbrück/Kreis Paderborn: "Wir sind auf einem guten Weg": Dieses gemeinsame Fazit zogen am Montagabend Paderborns Landrat Manfred Müller, Delbrücks Bürgermeister Werner Peitz und die Fraktionsspitzen des Stadtrats beim so genannten Rettungsdienst-Gipfel.
Zweieinhalb Stunden diskutierten die Beteiligten vor allem über die Finanzierung des unterstützenden Notarztsystems in Westenholz. Landrat Manfred Müller verdeutlichte, dass der Rettungdienst nicht vom Kreis sondern von den Krankenkassen und damit letztlich vom Beitragszahler finanziert werde.

Delbrücks Bürgermeister Peitz wiederum verwies darauf, dass die vom Kreis zur Verfügung zu stellenden Fahrzeuge im Rettungsdienstbedarfsplan schriftlich fixiert seien. Landrat und Bürgermeister wollen den Bürgern die bestmögliche Versorgung im Notfall bieten. Peitz hob hervor, dass die Stadt Delbrück das bisherige hohe Niveau aufrechterhalten möchte, aber finanziell entlastet werden müsse. Beim zweiten Rettungswagen auf Seiten der Feuerwehr warten die Delbrücker nachwievor auf eine adäquate Kostenabrechnung.

Landrat Manfred Müller sicherte dem Bürgermeister zu, im Zuge der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes das alles positiv zu begleiten. Müller wies darauf hin, dass der Kreis seine Leistungen im Rettungsdienst über die Krankenkassen abrechne und von deren Zustimmung abhängig sei. Diese würden zahlen, was im Rettungsdienstbedarfplan stehe und vom Gutachter für notwendig erachtet werde. Der neue Plan wird in den kommenden Wochen in Auftrag gegeben und erarbeitet. In dem Gespräch zeichnete sich eine Übergangslösung ab, die in den kommenden Tagen mit den Krankenkassen zu verhandeln ist.

Nach dem Rettungsgesetz NRW sind die Kreise als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. Dazu werden Bedarfspläne aufgestellt, in denen beispielsweise die Notarztstandorte, Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie Qualitätskriterien wie Hilfsfristen, Ausstattung der Fahrzeuge mit medizinischen Geräten und Medikamenten usw. festgelegt werden.

Die letzte Fortschreibung erfolgte 2008. Basis der Fortschreibung ist ein Gutachten, in dem auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und bewertet werden. Der Plan wird dann im Entwurf den Trägern der Rettungswachen, Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zugesandt und in den Kreisgremien diskutiert. Die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften müssen grünes Licht geben. Die abschließende Entscheidung trifft der Paderborner Kreistag.

Bericht: Neue Westfälische