23. März. Delbrück.

Rettungsdienst: Stadt prüft eigene Trägerschaft. Initiativen für den Fall einer Verschlechterung des Ist-Zustandes

 


Delbrück (spi). Rat und Verwaltung der Stadt Delbrück wollen in der Diskussion um die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes (RDBP) des Kreises Paderborn an ihrer grundsätzlichen Forderung festhalten: Es dürfe zu keiner Verschlechterung des Ist-Zustandes kommen.

Wie berichtet, hatte der Rettungsdienst-Gutachter des Kreises Paderborn die Standortstruktur der fünf Notarztsysteme in Paderborn, Salzkotten, Büren und Hövelhof als bedarfsgerecht eingestuft. Für »nicht zwingend bedarfsnotwendig« hält der Gutachter das fallweise unterstützende Notarztsystem in Delbrück-Westenholz. Weiter heißt es in dem Gutachten, dass ein zweites Notarztsystem im Norden des Kreisgebietes aufgrund der Nachfrage in den Tagstunden von Montag bis Freitag allrerdings sinnvoll sei

Standort-Vorschlag: Hövelhof.

Nach massiven Protesten aus Delbrück stellte sich Landrat Müller hinter die Forderungen aus der zweitgrößten Stadt im Kreisgebiet. Müller will als Ersatz für den Notarzt in Westenholz einen Notarztstandort in Delbrück-Mitte in den RDBP-Entwurf einbringen. Zustimmen müssten die Kreis-Gremien und die Krankenkassen.

Sollten sich etwa die Krankenkassen dem Vorschlag des Landrates nicht anschließen, sind weitere Diskussion absehbar. »Und darauf müssen wir top vorbereitet sein. Unsere Ziele müssen wir mit stichhaltigen Argumenten untermauern«, sagte am Donnerstag in der Ratsitzung CDU-Chef Meinolf Päsch. Auch die weiteren Fraktionen stehen hinter dieser Linie.

Der Rat beauftragte Bürgermeister Peitz deshalb, ein Gutachterbüro mit der Überprüfung des im Entwurf vorliegendes Gutachtens des Kreises Paderborn zu beauftragen. Päsch: »Es bestehen Zweifel, ob die Rückschlüsse und Handlungsempfehlungen dieses Gutachtens bezogen auf das Delbrücker Land plausibel und richtig sind.«

Weiter stimmte der Rat Eilanträgen zu, die die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Delbrück im Rathaus eingereicht hatte. Darin heißt es unter anderem, bereits beim Entwurf des RDBP solle der Kreis Paderborn die Stadt Delbrück alternativ als Trägerin rettungsdienstlicher Aufgaben berücksichtigen (§6 Rettungsgesetz NRW). Die Entscheidung, ob die Stadt Delbrück gegebenenfalls selbst die Trägerschaft rettungsdienstlicher Aufgaben übernimmt, werde nach Ausgang der Prüfung innerhalb der Stadt Delbrück dem Kreis Paderborn mitgeteilt.

Dementsprechend beschloss der Rat auf Anregung der Feuerwehr, die Verwaltung der Stadt mit der sofortigen Prüfung zu beauftragen, die Möglichkeiten, die Durchführbarkeit und die Finanzierbarkeit einer eigenen Trägerschaft rettungsdienstlicher Aufgaben zwecks Aufnahme in den endgültigen RDBP des Kreises zu prüfen.

Vorsorgen möchten Rat und Verwaltung auch im Hinblick auf eventuelle Änderungen, die die Betreuung der Rettungswache Delbrück durch das DRK betreffen könnten. Es gibt Befürchtungen, dass es aufgrund von EU-Recht gestützten Ausschreibungen von Leistungen zu einer Kommerzialisierung kommen könnte. »Sollte es so weit kommen, würde das hervorragend funktionierende System der Ehrenamtlichtkeit in Delbrück durch den Rost fallen. Das müsste unbedingt verhindert werden!«, sagte Bürgermeister Peitz. Deshalb signalisiert die Stadt schon jetzt die Bereitschaft zur Eigenregie einer Rettungswache.

Bericht: Westfälisches Volksblatt