21. März. Kreis Paderborn.

Delbrück wird doch Notarztstandort. Hövelhof kommt nicht zum Zuge.

 

Delbrück. Landrat Manfred Müller wird als Ersatz für den Notarzt in Westenholz einen Notarztstandort – montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr – in der Kernstadt Delbrück in den Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans einbringen. Das kündigte er gestern im Rahmen einer Presseerklärung an.

Ein Gutachter hatte den bestehenden Rettungsdienst des Kreises Paderborn unter die Lupe genommen und eine nahezu vollständige Notfallrettung (93,4 Prozent) innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen festgestellt. Der Bedarfsplan legt 90 Prozent als Zielgröße vor.

Die Standortstruktur der fünf Notarztsysteme in Büren, Hövelhof, Paderborn und Salzkotten wertete der Gutachter als bedarfsgerecht. Das fallweise unterstützende Notarztsystem in Delbrück-Westenholz sei aus seiner Sicht hingegen nicht zwingend bedarfsnotwendig. Gleichwohl sei im nördlichen Kreisgebiet ein zweites Notarztsystem in den Tagstunden von Montag bis Freitag erforderlich, weil dort regelmäßig die Nachfrage nach einem zweiten gleichzeitig vorzuhaltenden Noteinsatzfahrzeug zu erkennen ist. Als Standort schlug der Gutachter die Gemeinde Hövelhof vor. Eine Verlagerung in den Bereich der Kernstadt Delbrück könne ebenfalls in Betracht gezogen werden.

„Durch einen Notarztstandort in der Kernstadt Delbrück erreichen wir eine bessere Verteilung auf die Fläche und es kann auch der südliche Kreis Gütersloh, vorrangig die Bereiche Verl und Schloß Holte-Stukenbrock mit vorsorgt werden", so Landrat Manfred Müller. „Wir müssen die notärztliche Versorgung ganzheitlich und perspektivisch auch unter dem drohenden Notärztemangel sehen“, so Müller. Das etablierte unterstützende Notarztsystem in Delbrück-Westenholz müsse für eine Übergangszeit erhalten bleiben, so der Landrat, der sich darüber hinaus für eine notärztliche Rund-um-die-Uhr Versorgung in Delbrück stark macht.

Der Rettungsdienstbedarfsplan wird eine Empfehlung enthalten, den bisherigen Standard zu erhalten. „Finanziell muss sich daran auch die Stadt Delbrück – wie bisher – beteiligen“, so Müller. Die Gremien des Kreises und die Krankenkassen müssen noch zustimmen. Am 9. April steht der Entwurf des Rettungsdienstplanes auf der Tagesordnung im Kreissozial- und Gesundheitsausschuss. 

Bericht:   Neue Westfälische

Westfälisches Volksblatt

Notarzt in Delbrück-Mitte
Landrat zum Rettungsdienstbedarfsplan
Delbrück   /   Kreis Paderborn (WV). Landrat Manfred Müller bringt einen Notarztstandort – montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr – in der Kernstadt Delbrück in den Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans ein. Das kündigte er gestern an.

Ein Gutachter hatte den bestehenden Rettungsdienst des Kreises Paderborn unter die Lupe genommen und eine fast vollständige Notfallrettung (93,39 Prozent) innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen festgestellt. Der Bedarfsplan legt 90 Prozent als Ziel vor.

Die Standortstruktur der fünf Notarztsysteme in Büren, Hövelhof, Paderborn und Salzkotten wertete der Gutachter als bedarfsgerecht. Der fallweise unterstützende Notarzt in Westenholz sei nicht zwingend bedarfsnotwendig. Gleichwohl sei im nördlichen Kreisgebiet ein zweites Notarztsystem in den Tagstunden von Montag bis Freitag erforderlich, weil dort regelmäßig die Nachfrage zu erkennen sei.

Als Standort schlägt der Gutachter Hövelhof vor. Eine Verlagerung in den Bereich der Kernstadt Delbrück sei ebenfalls möglich, sei aber »nicht optimal«. »Durch einen Notarzt in der Kernstadt Delbrück erreichen wir eine bessere Verteilung auf die Fläche. Es kann auch der südliche Kreis Gütersloh, vorrangig Verl und Schloß Holte-Stukenbrock mit vorsorgt werden«, so Landrat Müller: »Wir müssen die notärztliche Versorgung ganzheitlich und perspektivisch auch unter dem drohenden Notärztemangel sehen.«

Das etablierte unterstützende Notarztsystem in Westenholz müsse für eine Übergangszeit erhalten bleiben, so der Landrat, der sich darüber hinaus für eine notärztliche Rund-um-die-Uhr Versorgung in Delbrück stark macht.

Der Rettungsdienstbedarfsplan wird eine Empfehlung enthalten, den bisherigen Standard zu erhalten. »Finanziell muss sich daran jedoch auch die Stadt Delbrück - wie bisher - beteiligen«, so Müller. Die Gremien des Kreises und die Krankenkassen müssen dem Rettungsdienstbedarfsplan noch zustimmen.

Nach dem Rettungsgesetz NRW müssen die Kreise als Träger des Rettungsdienstes die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherstellen. Dazu werden Bedarfspläne aufgestellt. Der Entwurf wird am 9. April im Kreissozial- und Gesundheitsausschuss diskutiert.