Delbrück / Kreis Paderborn.

Kampf um Notarztwache entbrennt.
Große Sorge in Delbrück – Krankenkassenverbände wollen lieber weiteren Standort in Hövelhof.{gallery}news/2013/131214d2{/gallery}


Delbrück/Hövelhof/Kreis Paderborn (WV). Der Kreis Paderborn als Träger des Rettungsdienstes im Kreisgebiet und die Stadt Delbrück möchten, dass Delbrück im neuen Rettungsdienstbedarfsplan als zweiter Notarztstandort im nördlichen Kreisgebiet verankert wird. Verbände der Krankenkassen lehnen das ab. Deshalb gab es am Donnerstag einen Schlichtungstermin bei der Bezirksregierung Detmold.

Westfälisches Volksblatt Von Jürgen Spies

Bürgermeister Werner Peitz sagte am Donnerstagabend in der Ratssitzung, das Schlichtungsgespräch könne als gescheitert angesehen werden. Das sei eine »ganz schlechte Nachricht«, wenngleich »ich immer noch hoffe, dass man 'was erreichen kann.« Es sei nun Aufgabe der Bezirksregierung, eine Entscheidung zu fällen.

Hintergrund: Die Krankenkassen fordern, dass nicht Delbrück, sondern Hövelhof Standort des zweiten Notarztsystems im nördlichen Kreisgebiet wird.
In der Sennegemeinde gibt es indes schon einen Notarztstandort. Die Krankenkassen verwiesen im Gespräch mit Landrat Manfred Müller und Bürgermeister Werner Paitz darauf, dass durch einen weiteren Notarzt in Hövelhof das Einsatzgebiet in Bereiche des südlichen Kreises Gütersloh besser als von Delbrück aus ausgedehnt werden könne.

Delbrück könne von Hövelhof aus mitversorgt werden, außerdem vom Notarztstandort Salzkotten; von hier gebe es ja längst schon Rettungsdienstfahrten in die Lippegemeinden des Delbrücker Landes.
Peitz: »Wo auch immer der zweite Notarztstandort im nördlichen Kreisgebiet auch verankert wird – er soll übrigens lediglich von montags bis freitags jeweils von 8 bis 20 Uhr besetzt sein.«

Müller und Peitz hatten in dem Schlichtungsgespräch mit Vertretern der Krankenkassenverbände deutlich gemacht, dass der Rettungsdienstbedarfsplan für den KreisPaderbornDiskussionsgrundlage sein müsse. Peitz in der Ratssitzung: »Dass Notarztfahrten nicht an Kreisgrenzen enden, ist hinlänglich bekannt und auch richtig.

Es darf aus Sicht der Stadt Delbrück aber nicht sein, dass unsere berechtigten Interessen, die dazu noch durch die jährlichen Fallzahlen an Einsätzen untermauert werden, ins zweite Glied der Überlegungen rücken! Wir müssen jetzt aktiv werden!«

CDU-Fraktionsvorsitzender Meinolf Päsch, ebenso wie sämtliche Delbrücker Ratsmitglieder negativ überrascht von den Forderungen der Krankenkassen, griff dies sofort auf: »Dieses Ansinnen trifft uns bis ins Mark. Ich verspreche: Wir werden kämpfen! Delbrück muss Standort des zweiten Notarztsystems im nördlichen Kreisgebiet werden.« Dass dies schon im Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Kreis Paderborn stehe, sei nicht ohne triftige Gründe geschehen. Dies dürfe nicht einfach vom Tisch gewischt werden.

»So geht das nicht!«, sagte Päsch. Nun müsse ein Krisenstab gebildet werden. Der CDU-Chef kündigte an, Delbrück werde massiven Widerstand leisten und notfalls mit »ganzen Busladungen voller Protestierender anrücken.«

Rechtliche Handhaben gibt es für die Delbrücker Interessen allerdings nicht, erläuterte Bürgermeister Peitz in einem Gespräch mit dieser Zeitung.

»Auch Landrat Manfred Müller ist der festen Überzeugung, sich jetzt gemeinsam positionieren zu müssen«, so Peitz weiter.

Unter anderem werde überlegt, schnell einen Arbeitskreis einzuberufen, dem nach Angaben des Bürgermeisters auch Feuerwehr, DRK und Notarzt Dr. Fahl aus Westenholz angehören sollen.

Foto: Typisches Rettungsdienstszenario, auch bei einem Unfall im Delbrücker Land. Kreis Paderborn und Stadt Delbrück setzen sich dafür ein, dass Delbrück Standort einer zweiten Notarztwache im nördlichen Kreisgebiet wird. Delbrück ist die zweitgrößte Stadt im Hochstift. Bericht: WB  Foto: Langer

 

Bericht: Paderborner Blatt


(Kreis Paderborn) - Landrat Manfred Müller wird einen Notarztstandort - montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr - in der Kernstadt Delbrück in den Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans einbringen. Das kündigte er im Rahmen einer Presseerklärung an.

Ein Gutachter hatte den bestehenden Rettungsdienst des Kreises Paderborn unter die Lupe genommen und eine nahezu vollständige Notfallrettung (93,39 %) innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen festgestellt. Der Bedarfsplan legt 90 % als Zielgröße vor.

Die Standortstruktur der fünf Notarztsysteme in Büren, Hövelhof, Paderborn und Salzkotten wertete der Gutachter als bedarfsgerecht. Das fallweise unterstützende Notarztsystem in Delbrück-Westenholz sei aus seiner Sicht hingegen nicht zwingend bedarfsnotwendig.

Gleichwohl sei im nördlichen Kreisgebiet ein zweites Notarztsystem in den Tagstunden von Montag bis Freitag erforderlich, weil dort regelmäßig die Nachfrage nach einem zweiten gleichzeitig vorzuhaltenden Noteinsatzfahrzeug zu erkennen ist (wegen der sog. Duplizitätsfälle, d.h. gleichzeitig auftretender Bedarf nach zwei Notärzten). Als Standort schlägt der Gutachter die Gemeinde Hövelhof vor. Eine Verlagerung in den Bereich der Kernstadt Delbrück könne ebenfalls in Betracht gezogen werden, werde aber aus seiner Sicht als nicht optimal bewertet.

„Durch einen Notarztstandort in der Kernstadt Delbrück erreichen wir eine bessere Verteilung auf die Fläche und es kann auch der südliche Kreis Gütersloh, vorrangig die Bereiche Verl und Schloß Holte-Stukenbrock mit vorsorgt werden", so Landrat Manfred Müller. „Wir müssen die notärztliche Versorgung ganzheitlich und perspektivisch auch unter dem drohenden Notärztemangel sehen“, so Müller. Das etablierte unterstützende Notarztsystem in Delbrück-Westenholz müsse für eine Übergangszeit erhalten bleiben, so der Landrat, der sich darüber hinaus für eine notärztliche Rund-um-die-Uhr Versorgung in Delbrück stark macht.

Der Rettungsdienstbedarfsplan wird eine Empfehlung enthalten, den bisherigen Standard zu erhalten. „Finanziell muss sich daran jedoch auch die Stadt Delbrück - wie bisher - beteiligen“, so Müller. Die Gremien des Kreises und die Krankenkassen müssen dem Rettungsdienstbedarfsplan noch zustimmen.

Hintergrund:

Nach dem Rettungsgesetz NRW sind die Kreise als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Dazu werden Bedarfspläne aufgestellt, in denen beispielsweise die Notarztstandorte, Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie Qualitätskriterien wie Hilfsfristen, Ausstattung der Fahrzeuge mit medizinischen Geräten und Medikamenten usw. festgelegt werden. Diese Rettungsdienstbedarfspläne werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.

Basis der Fortschreibung ist ein Gutachten, in dem auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und bewertet werden. Der Plan wird dann im Entwurf den Trägern der Rettungswachen, Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zugesandt und in den Kreisgremien diskutiert. Am 09. April 2013 steht der Entwurf des Rettungsdienstplanes auf der Tagesordnung des Kreissozial- und Gesundheitsausschusses.

Bericht: Paderborner-Blatt